Wie man dem Plakat entnehmen kann, konnten wir eine erhebliche Summe an „Schulen gegen den Hunger“ spenden. Vielen Dank an alle Läuferinnen und Läufer und natürlich an alle Unterstützer, die für diese gespendet haben!
Impressionen des Elternprotests am Dienstag, den 25.06.2024
Liebe Freunde der Rosenmaarschule, wir freuen uns riesig über die zahlreiche Teilnahme an unserer Protestveranstaltung! Dieser beeindruckende Start wird unsere wichtigen Anliegen ins Rampenlicht rücken. Es ist unerlässlich, dass wir weiterhin mit Nachdruck für unsere Schule, ihre Mitarbeiter:innen, die Inklusion und letztendlich für die Kinder eintreten. Wir werden euch auf dem Laufenden halten bzw. über weitere Aktionen zeitnah informieren. Gemeinsam sind wir stark!
Die Rosenmaarschule in der WDR-Lokalzeit am 30.03.2023
Hier geht´s zum Beitrag.
Partnerschule in Labé (Guinea)
Seit 2019 pflegt die Rosenmaarschule den Kontakt zu einer Partnerschule in Labé, einem Ort im afrikanischen Guinea. Der Kontakt wurde über die Initiative „Labé Minsch“ initiiert (http://www.labe-minsch.org/index-de.htm), welche seit 2010 die Schule durch den Verkauf von Lappenclown-Kostümen finanziell unterstützen. Die Kostüme werden durch ortsansässige Schneider.innen hergestellt. Anbei ein paar aktuelle Fotos von der Koulidara Grundschule:
Förderverein
Verein der Freunde und Förderer zeitgemäßer Schularbeit e.V. Der Verein, der die Schule auf Händen trägt!! Mitglied werden im Förderverein! Warum ist es so wichtig, Mitglied im Förderverein zu sein? Die Mitgliedsbeiträge sind wichtige Grundlagen für die Arbeit des Fördervereins zum Wohl der Kinder an dieser Schule. Der Mindestbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, mehr kann gerne gegeben werden. Mitglied werden, können -außer den Eltern- natürlich auch Großeltern oder Paten. Wie ihr auf der Beitrittserklärung erkennen könnt, werden die Beiträge von uns mittels Lastschrift von eurem Bankkonto abgebucht. Dies erleichtert uns die Arbeit sehr. Selbstverständlich sind wir auch für einzelne Spenden dankbar. Unser Verein ist durch Bescheid des zuständigen Finanzamtes als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir sind daher berechtigt, auf Wunsch steuermindernde Spendenbescheinigungen auszustellen. Soweit die Spende 100 Euro nicht übersteigt, genügt dem Finanzamt der Überweisungs- bzw. Abbuchungsbeleg. Weitere Einnahmequellen sind Schulveranstaltungen, der Verkauf von mit Rosenmaarschul-Logos versehenen Tassen, Gläsern, […]
