Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern bei pädagogischen und organisatorischen Fragen sind im Schulmitwirkungsgesetz geregelt und damit auch ihre Einflussnahme auf die Entwicklung des Schulprogramms. Des Weiteren ist die Elternmitarbeit an der Rosenmaarschule auf vielfältige Art und Weise möglich und nötig, z.B.:
- Mithilfe bei Stammgruppenaktivitäten innerhalb
und außerhalb des Unterrichts
- Planung und Mitgestaltung von
Kinder-Eltern-Festen
- Mitarbeit in pädagogischen Arbeitskreisen
- beim Aktionstag (zweimal jährlich) werkeln,
putzen, gärtnern
- Hilfe bei der preisgünstigen Beschaffung von
Materialien jeder Art
- Mitarbeit im Förderverein