1970-1979

Die 70er Jahre – Bildbände und der Schülerladen

1970

Für das Schuljahr 1970/71 beschließt die Lehrerkonferenz, die Zusammensetzung der Stammgruppen zu verändern. Gebildet werden:

  • Eingangsstufe 1. und 2. Schuljahr
  • Grundstufe 3. und 4. Schujahr
  • Förderstufe 5. und 6. Schuljahr
  • Oberstufe 7. bis 9. Schuljahr

Stufenwechsel zum Halbjahr ist vorgesehen. Demnach könnten Kinder wenigstens eineinhalb, höchstens zweieinhalb Jahre in einer Stammgruppe verweilen. 
Zur Begründung ein Auszug aus dem Konferenzprotokoll: 
Erwin wird zum Rektor ernannt. Konrektor wird Hans Arentz.

1971

Shake hands, das Abschlußlied jeder Karnevalssitzung wird aus der Taufe gehoben.
Mit Beginn des Schuljahres 1971/72 werden die Stammgruppenzusammensetzungen im Hauptschulbereich noch einmal verändert. Die neue Oberstufe umfaßt Jugendliche des 7. und 8. Schuljahres, die neue Abschlußstufe Jugendliche des 8. und 9. Schuljahres (Das war der Tiefpunkt im jahrgangsübergreifenden Denken). Der allgemeine Trend zu möglichst vielfältiger äußerer Differenzierung und eine junge wisssenschaftsoriertiert ausgebildete Lehrerschaft lassen keinen anderen Kompromiß mehr zu.

1972

Ute Remus aus dem Kinderladen Grävenhof in Brück bringt bei der Anmeldung ihres Sohnes die Idee auf, für Kinder der Petersen-Schule einen Schülerladen zu gründen. Was macht unsere Schule bei einem neuen Problem? Na was schon, sie gründet einen Arbeitskreis – AbeitskreisSchülerladen.
Die Teilnehmer der ersten Diskussionsrunde über ein Schülerladenprojekt an der Petersen-Schule bilden zwei Gruppen. Die erste Gruppe hat bereits Erfahrungen mit Kinderläden und einem gescheiterten Schülerladenprojekt in Brück gesammelt. Diese Eltern haben ihre Kinder jetzt, soweit sie bereits schulpflichtig sind, an der PPS angemeldet, weil sie an ihr eine von Zwängen relativ freie Erziehung und damit eine Kontinuität zwischen Kinderladen und Schulerziehung erwarten. Von Mitgliedern dieser Gruppe kam der Vorschlag, einen Schülerladen für PPS-SchüIer zu gründen. Die zweite Gruppe setzte sich aus Mitgliedern des PAK der PPS zusammen, die an der Verwirklichung des Schülerladenprojektes mitarbeiten wollen, teilweise weil sie selbst Kinder in den Schülerladen bringen wollen, teilweise aus sozialpädagogischem und schulpolitischem Interesse. Der Verein Schülertagesstätte Peter-Petersen-Schule wird gegründet. Erste Mitgliederversammlung am 25.4.1972. Fortan jagen sich: 
Jeden Donnerstag Versammlungen bis tief in die Nacht, mit dem Ringen um eine inhaltliche Bestimmung und das Suchen nach Räumen: 
– Haus Haan, bis hin zu einer für das Gebäude schicksalhaften Besetzungsdrohung, 
– ein Abbruchhaus am Dünnwalder Mauspfad, 
– vorübergehende Unterkunft im Pfarrsaal, 
– eigene Baupläne auf einem Gelände in Dünnwald, 
– zeitweilige Unterkunft in demontablen Einheiten für das Gymnasium, 
– der dramatische Kampf um das Haus am Pattscheider Weg. 
Das erste Grüne Buch wird herausgegeben, 
„ein pädagogisches experiment wird 20 jahre“. 
Diesem Buch entnehmen wir die Zielsetzung der Schule damals und daran hat sich soviel ja nicht geändert: 
Was will die Petersen-Schule mit ihrer Arbeit erreichen? 
Die Petersen – Schule will aufgrund der gesellschaftlichen Gegebenheiten Übungsfelder schaffen. Diese Übungsfelder sollen bei den Schülern solche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Verhaltensweisen wecken, fördern und einüben, die ein soziales Miteinander und die sinnvolle Gestaltung des Privatbereiches als Ziel anstreben. Damit sind gemeint: 
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Mitgestaltung und Mitverantwortung in allen Lebensbereichen. 
– Konstruktives, kritisches Verhalten gegenüber allen gesellschaftlichen Prozessen und sachbezogenen Darstellungen. Das bedeutet: die Fakten analysieren, die Maßstäbe im personalen wie im Sachbereich abwägen, Vorschläge unterbreiten, Prozesse in Gang setzen. 
– Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Benachteiligten. Damit ist gemeint: 
die Fähigkeit, gegenüber Einwendungen sachlich zu reagieren, die Bereitschaft auf Einwände zu hören, die Wertschätzung für die Aussagen anderer, die Berücksichtigung der Situation des anderen. — Umstellungsfähigkeit auf neue Partner, Sachverhalte und Situationen. Dazu gehören: 
Zurückhaltung beim Urteil, bis die Fakten bekannt sind, die Bereitschaft die eigene Meinung und das eigene Urteil zu ändern und Vorurteile abzubauen, die Fähigkeit Neulinge zu integrieren, die Initiative, neu- und umzulernen. 
– Andauernde Lernbereitschaft und die Fähigkeit, sich die jeweils benötigten Informationen mit möglichst geringem Zeit- und Kraft-Aufwand zu beschaffen. 
– Problembewusstsein. Das heißt: Probleme erkennen, aufgreifen und lösen können. 
– Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit, in der Weise, daß eigene Probleme, Kenntnisse und Erkenntnisse so dargestellt werden, daß der jeweilige Partner trotz unterschiedlicher Aufnahmefähigkeit, versteht, was ausgesagt werden soll. 
– Die Teamfähigkeit, also die Fähigkeit zusammenzuarbeiten. Sie enthält, dass man, wenn notwendig, fähig ist anzuregen und zu führen, ebenso wie es von der Sache her erforderlich sein kann, daß man sich zurückhält und einordnet. 
– Durchsetzungsvermögen, in dem Sinne, daß man Dinge, die man für richtig hält mit den Mitteln der Fairness trotz Schwierigkeiten und Rückschlägen verfolgt, dass man lernt, eigene, auch abweichende Meinungen zu äußern und zu vertreten, daß man sich für etwas eindeutig entscheiden kann, dabei aber in allem die Folgen eigenen Handelns und der eigenen Forderungen für andere bedenkt und berücksichtigt. 
– Die Entwicklung von Sonderinteressen, die einen Hobbybereich schaffen und erweitern können, mit der Fähigkeit, sich die dafür notwendigen Techniken anzueignen. Damit soll schöpferisches Tun gefördert werden. 
– Die Fähigkeit, Gemeinschaftsleben in Feier und Spiel zweckfrei zu gestalten. 
– Das Vermögen, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten situationsgerecht einzusetzen. Nach einer Untersuchung, in der alle Kinder, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer befragt werden, werden offiziell die Hausaufgaben abgeschafft. Erschütternstes Ergebnis der Untersuchung ist, daß ein Drittel aller Kinder – auch dieser Schule – bei Hausaufgaben Tränen vergießen. 
Das Blaue Haus wird für das Gymnasium Höhenhaus aufgestellt. 1973 Die Schule erarbeitet sich ein eigenes Mitbestimmungsmodell, erst Schulparlament, dann Schul-Rat genannt. Es basiert auf Drittelparität zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern. Auf Intervention einiger Eltern verbietet der Kultusminister den Schul-Rat und beauftragt die Schule, den Entwurf für das heutige Schulmitwirkungsgesetz auszuprobieren. Satzung des Schul-Rates Am 21.12.1973 von der Elternkonferenz verabschiedeter und der SMV und der Lehrerkonferenz zur Verabschiedung in dieser Fassung empfohlener abgeänderter Satzungsentwurf: 
Satzung 
1 Aufgaben des Rates der Petersen-Schule 
Der Rat dient der Zusammenarbeit der Eltern, Lehrer und Schüler in Bildungs- und Erziehungsfragen. Er berät in allen schulinternen Angelegenheiten, die von Elternkonferenz, Lehrerkonferenz oder Schülerrunde eingebracht werden. Er entscheidet in denjenigen Angelegenheiten, die aus Elternkonferenz, Lehrerkonferenz oder Schülerrunde als Anträge eingebracht und nicht gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht vertreten werden müssen. Der Schulleiter unterrichtet den Rat regelmäßig über alle Angelegenheiten der Schule. Der Rat entscheidet beispielsweise unter Berücksichtigung der Ausführungen im ersten Absatz über: 
– Die Veränderung der bisherigen pädagogischen Arbeit, 
– die Einbeziehung der Schule in Schulversuche, 
– die Einrichtung zusätzlicher Lehrerveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften, 
– die Grundsätze der zeitlichen Koordinierung von Übungsprogrammen und Klassenarbeiten, 
– besondere Veranstaltungen der Schule und Angelegenheiten der Schülerbetreuung, 
– die Bildung pädagogischer Arbeitskreise und Vorschläge der Arbeitskreise 
– die Durchführung von Geldsammlungen, 
– allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Ordnung der Schule, 
– die Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Institutionen. 
Der Rat berät über: 
– Die Besetzung von Beförderungsstellen, 
– die Teilung, Zusammenlegung, Änderung, Auflösung und Neugliederung der Schule, 
– schulische Baumaßnahmen, 
– den zeitweiligen Ausschluß eines Schülers vom Schulbesuch, die Androhung der Entlassung, die Entlassung, die Androhung der Verweisung und die Verweisung wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten und Schüler diese Beratung wünschen, 
– die Anforderung und Verwendung von Haushaltsmitteln. 
2 Zusammensetzung des Schul-Rates: 
Die Vertreter des Rates werden von der Elternkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Schülerrunde delegiert. Unter den von der Schülerrunde gewählten Mitgliedern sollte die Grundschule angemessen vertreten sein. Jede der drei Gruppen wählt fünf Vertreter und fünf Stellvertreter für die Dauer eines Jahres. Ein Gruppenvertreter verliert seine Mitgliedschaft im Schul-Rat, wenn seine Gruppe innerhalb des laufenden Schuljahres einen Nachfolger wählt. Die Stellvertreter sollten an den Sitzungen beratend teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Sie rücken zum stimmberechtigten Mitglied auf wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Der Rat wählt ein Sekretariat aus je einem Eltern-, Lehrer-, Schülervertreter. 
3 Sitzungen des Schul-Rates 
Der Schul-Rat wird vom Sekretariat einberufen. Auf Verlangen einer Gruppe, mit Angabe und Begründung der zu behandelnden Punkte, muss innerhalb von zwei Wochen eine Sitzung stattfinden. Der Schul-Rat ist beschlussfähig bei Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln seiner Mitglieder. Vor anstehenden Beschlüssen kann die Mehrheit einer Gruppe einen einmaligen Aufschub auf die nächste Sitzung erwirken, damit von ihr weitere Argumente eingebracht werden können. Beschlüsse des Schul-Rates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Sitzungen des Schul-Rates sind schulöffentlich. Als Ergebnis einer jeden Sitzung des Schul-Rates wird ein Beschlussprotokoll abgefasst, das dem Schulleiter und den drei Gruppen zur Verfügung gestellt wird. 
4 Beanstandungsrecht des Schulleiters 
Der Schulleiter kann einen Beschluss des Schul-Rates entweder durch eine im Beschluss-Protokoll festzuhaltende Erklärung oder schriftlich binnen zwei Wochen gegenüber den Mitgliedern des Schul-Rates beanstanden. Er muss die Beanstandung durch nachprüfbare Hinweise auf Rechtsgrundlagen begründen. 
5 Auswirkungen auf die Schulpflegschaft 
Der Schulleiter kann einen Beschluß des Schul-Rates entweder durch eine im Beschluß-Protokoll festzuhaltende Erklärung oder schriftlich binnen zwei Wochen gegenüber den Mitgliedern des Schul-Rates beanstanden. Er muß die Beanstandung durch nachprüfbare Hinweise auf Rechtsgrundlagen begründen. 
6 Inkrafttreten der Satzung und Satzungsänderungen 
Die Satzung tritt in Kraft, wenn in jedem der drei Entscheidungsgremien (Elternkonferenz, Lehrerkonferenz, Schülerrunde) Zweidrittel der Mitglieder dafür stimmen. Ebenso treten Satzungsänderungen in Kraft. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Hauptschulteil stellen den Antrag, die Lehrer „duzen“ zu dürfen, die Lehrer würden sie ja schließlich auch duzen. Das Kollegium tut sich schwer. Es bildet einen paritätisch besetzten Ausschuß zu dieser Frage und läßt ihn ein Jahr nicht tagen. Einem jüngeren Kollegen ist das zu dumm, er bietet an, daß ihn die Jugendlichen mit dem Vornamen ansprechen dürfen. Das bringt Bewegung ins Kollegium. 
Wer will schon gern als rückständig gelten. Die Konferenz beschließt den Schulneulingen, die ohnehin „He, Du Fräulein“ sagen, freizustellen, ihre Lehrerin oder ihren Lehrer mit Vornamen anzusprechen. Innerhalb kurzer Zeit ist das „DU“ die übliche Anredeform im Haus. 1974 Das gesamte Kollegium und der Schulpflegschaftsvorsitzende arbeiten im Didaktischen Ausschuß für die Gesamtschule Höhenhaus mit. Das zweite Grüne Buch „ein pädagogisches experiment wird 20 + 2 jahre“ erscheint. Es befaßt sich mit dem Verhältnis Gesamtschule und Petersen-Schule.Andere Themen dieses Buches sind: „Was wird aus der Grundschule“, „Mitbestimmung in der Schule“, „Müssen Zeugnisse so sein“, „Ersatz für Religionsunterricht“, „Politische Bildung“. Über alle diese Themen arbeitet der Pädagogische Arbeitskreis in insgesamt sechs Untergruppen. Die Tradition der Pädagogischen Arbeitskreise ist seitdem nicht mehr unterbrochen worden.

1975

Unser 3. Buch, „ein pädagogisches experiment wird 20 + 3 jahre“ erscheint. Es setzt sich auf 87 Seiten mit der Freizeit von Kindern in der Schule und dem künftigen Gesicht der Schülertagesstätte auseinander. Die Gesamtschule Höhenhaus beginnt ihre Arbeit. Das Gymnasium Höhenhaus und unser Hauptschulteil nehmen keine Kinder für das 5. Schuljahr mehr auf. Die auslaufenden Klassen und die neun Stammgruppen unseres Hauptschulteils ziehen mit in das Gesamtschulgebäude ein. Das Schulgelände steht allein den 14 Stammgruppen der Grundschule zur Verfügung. Die demontablen Einheiten und das größere der beiden Blauen Häuser werden abgebaut. Drei demontable Einheiten bleiben stehen für die sich neu konstituierende Schülertagesstätte Peter-Petersen-Schule (SPPS). 
Es brennt! 
Ende November und Anfang Dezember brennen zwei der drei stehen gebliebenen demontablen Einheiten ab. Brandstiftung! Tagesstättengruppen müssen in Klassenräume im Festbau ziehen.

1976

Der Kultusminister genehmigt als Schulversuch, Informationsbögen statt der Notenzeugnisse auszuteilen. Drei Stammgruppen beginnen damit schon zum Halbjahr 1975/76. Die anderen folgen zum Schuljahresende. Eine eskalierende Konfliktserie zwischen Schule und Schülertagesstätte beginnt.

1977

Zum 25-jährigen Jubiläum geben wir den ersten Bildband heraus, und es gelingt uns der wohl originellste Karnevalsorden, ein Brett vorm Kopf, 
„25 Johr un nix dobeijeliert“. 
Der Konrektor, Hans Arentz verlässt die Schule und wird Schulleiter in St. Augustin. Werner Menda wird Konrektor. Unsere Hauptschüler geben zusammen mit den anderen Schulen im Gesamtschulgebäude die Schülerzeitung „Der Wecker“ heraus. Dabei informieren sie sehr offen über Verhütungsmittel. Das sorgt für Aufruhr bis in das Kultusministerium hinein und bringt Erwin das zweite der insgesamt drei Disziplinarverfahren ein. Im Gesamtschulgebäude strömen die Deckenplatten Formaldehyd aus. Wir holen unsere Hauptschüler wieder aufs Schulgelände zurück. Durch die Begegnung mit den Grundschülern entwickeln sie sofort wieder die früheren sozialen Verhaltensformen. 
Die Fünftagewoche wird eingeführt. Anstelle der bisherigen Samstagsaktivitäten mit Eltern treten die Eltern-Kinder-Feste. In den Sommerferien stellt der Schulleiter in Übereinkunft mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden einen Antrag auf ein Ganztagsangebot für alle Grundschüler. Dieser Antrag hat seine Vorgeschichte. Durch den zugespitzten Konflikt mit der Schülertagesstätte sieht sich eine Mehrheit des Kollegiums und eine Mehrheit der Elternschaft bis zur Handlungsunfähigkeit in die Defensive gedrängt. Es ist klar, daß die Schule irgendwie die Initiative ergreifen muß. Auf ein Protokoll über ein diesbezügliches Gespräch zwischen dem Schulleiter und dem Pflegschaftsvorsitzenden vom 12.4.1977 wird, wohl aus Konfliktmüdigkeit, nicht mehr reagiert. Auch den Besuch des Jugendamtes mit der Absicht, eine „Offene Tür“ auf dem Gelände einzurichten, registriert keiner mehr. Zu Beginn der Sommerferien signalisiert der Finanzminister, daß bei sofortiger Antragstellung noch Haushaltsmittel zur Einrichtung einer Ganztagsschule 1978 bereitgestellt werden könnten. (Das waren die einzigen Sommerferien, in denen Erwin keinen Urlaub gemacht hat.) Der Antrag ging am 11.8.1977 ohne Rückendeckung durch ein schulisches Gremium auf die Reise. Die erste Lehrerkonferenz nach den Ferien war durch Entsetzen bei mehreren Kolleginnen und Kollegen gekennzeichnet. Nachträglich fand der Antrag seine Mehrheiten. Der „Pädagogische Arbeitskreis Ganztag“ beginnt seine Arbeit. Er wird in den ersten Jahren außer von Walter und Erwin ausschließlich von Eltern bestimmt.

1978

Am 28. Dezember genehmigt der Kultusminister den Ganztagsschulbetrieb. Davor liegen Einsprüche gegen den Ganztagsbetrieb, Dienstaufsichtsbeschwerde und die Forderung nach einem Disziplinarverfahren durch den Vorstand der Schülertagesstätte gegen Erwin, sowie die fristlose Entlassung einer Mitarbeiterin der Tagesstätte und die Abspaltung der „SEIP“ (Schüler- Eltern-Initiative).

1979

Mit Beginn des Schuljahres 1979/80 läuft das Ganztagsangebot der Schule an. Dreh- und Angelpunkt werden Heidi und Matthias, zwei sozialpädagogische Fachkräfte auf Lehrerstellen aus dem damals dreißigprozentigen Ganztagszuschlag. Der erste Ganztagsraum ist das heutige Lehrerzimmer, sozusagen als Vorläufer für das „Blaue Haus“. In der an den Schulgarten angrenzenden demontablen Einheit wird Folien-Essen ausgegeben.